Der NordRheinWestfälischer Sicherheitsdienst Splitthoff mit Sitz in NRW im südlichen Münsterland hat sich auf Bewachung-, Revier-,Schließ-, und Serviceorientierte Dienstleistungen spezialisiert.
Für unsere vielfältigen Dienstleistungsbereiche suchen wir fortlaufend nach freundlichen, zuverlässigen team- und serviceorientierten Bewerberinnen und Berwerbern. Wenn Sie Interesse an einer Mitarbeit in unserem Unternehmen haben und mit uns wachsen möchten, freuen wir uns auf Ihre Bewerbungsunterlagen vorzugsweise als Online Bewerbung.
Wir arbeiten zusammen. Das Team ist für uns der Garant für herausragende Arbeit: Jeder einzelne Mitarbeiter wird bei uns wertgeschätzt, gefordert und gefördert, wir stellen Sie neben unseren Auftraggeber in den Mittelpunkt - so stellen wir sicher, dass alle mit Freude und Motivation an die Arbeit gehen. Denn Sie sind es die unsere Auftraggeber in den Mittelpunkt stellen und Qualität liefern.
Ihr Aufgabenbereich
Was wir erwarten
Darauf können Sie sich freuen
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Wer als Wachperson, Sicherheitsmitarbeiter bei einem Sicherheitsunternehmen eingestellt werden möchte, bedarf einer positiven Feststellung der Zuverlässigkeit durch die zuständige Behörde mit der Mitteilung hierüber an den Gewerbetreibenden gemäß § 34a Abs.3 GewO. Bis zur behördlichen Feststellung der Zuverlässigkeit eines Wachpersonal- und Sicherheitsmitarbeiter-Bewerbers besteht gem. § 34a GewO i.V.m § 9 BewachV für diesen ein präventives Beschäftigungsverbot.
Die Zuverlässigkeit von Wachpersonal- und Sicherheitsmitarbeiter-Bewerbern kann mit dem Gesetz insbesondere dann in Frage gestellt sein, wenn die Person in den letzten fünf Jahren wegen Versuch oder Vollendung einer der unter § 34a Abs.1 Satz 4 Nr. 4 Buchst. a) -d) GewO aufgeführten Straftaten zu einer Freiheitsstrafe, Jugendstrafe oder Geldstrafe von mindestens 90 Tagessätzen oder mindestens zweimal zu einer geringeren Geldstrafe rechtskräftig verurteilt worden ist, siehe § 34a Abs.1a Satz 6 GewO.
Besonders gewichtig sind hierbei vermögensbezogene Straftaten sowie Straftaten gegen das Leben und die körperliche Unversehrtheit, die befürchten lassen, das sich der Bewacher an den zu bewachenden Gegenständen vergreift oder zu Handgreiflichkeiten gegenüber Fremden neigt. Von einer im Bewachungsgewerbe tätigen Person muss erwartet werden, dass sie die Rechtsordnung nicht nur während ihrer Berufsausübung, sondern auch im privaten Bereich beachtet und insbesondere das Eigentum anderer respektiert. Denn nur so ist gewährleistet, dass Kunden dem Bewachungsunternehmen wertvolle Rechtsgüter, wozu auch das Leben und die körperliche Unversehrtheit gehören, anvertrauen können.
Wann ist die Zuverlässigkeit nicht mehr gegeben
Dann freuen wir uns über Ihre aussagekräftige Bewerbung mit Lichtbild vorzugsweise als Online Bewerbung mit dem dafür vorgesehenen Online Formular. Wir weisen Sie daraufhin, wenn Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der im Impressum vorgehaltenen E-Mail Adresse senden, das die Datenübertragung bei der Kommunikation per E-Mail, nach dem Stand der heutigen Technik Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist mit der TLS Verschlüsselung in der Kommunikation per E-Mail (Transportverschlüsselung) nicht gegeben.
Gerne nehmen wir Ihre Bewerbungsunterlagen auch postalisch entgegen, diese senden Sie bitte an NordRheinWestfälischer Sicherheitsdienst Splitthoff e.K. – Personalabteilung- , Davertstraße 35, 48163 Münster/Westf.